Förderung von 4.180 € für Personen mit Pflegegrad 1-5

Mit der Unterstützung zur Verbesserung des Wohnumfeldes, können zahlreiche Umbaumaßnahmen
zur Förderung der altersgerechten Wohnsituation finanziert werden.
Diese Förderung ist für alle Personen mit einem Pflegegrad verfügbar.

So nutzen Sie den Zuschuss der Pflegekasse

Um das eigene Zuhause altersgerecht zu gestalten, können Pflegebedürftige
über die Wohnumfeldverbesserung ihrer Kasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro erhalten.
Diese Maßnahmen erleichtern den anspruchsvollen Alltag in der häuslichen Pflege,
fördern die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen und entlasten pflegende Angehörige.

Erfahren Sie hier, welche Maßnahmen genau als förderungswürdig gelten und
wie Sie unkompliziert den Antrag auf Wohnumfeldverbesserung stellen können.
Zudem informieren wir darüber, für welche Zwecke der Zuschuss verwendet werden kann und
unter welchen Umständen eine erneute Zahlung möglich ist.

Kurz gesagt: Wohnumfeldverbesserung
Durch diese Maßnahmen wird das Zuhause für die Bedürfnisse des Alters und der Pflege angepasst.
Mit einem Pflegegrad besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro von der Pflegekasse zu erhalten.
Vor Beginn der Arbeiten muss ein Antrag inklusive Kostenvoranschlag bei der betreffenden Kasse eingereicht werden.

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ermöglichen es,
den Wohnraum Ihres Angehörigen so anzupassen und auszustatten, dass er langfristig barrierefrei wohnen kann.
Dies umfasst sowohl umfassende Umbaumaßnahmen als auch die Installation technischer Hilfsmittel wie Haltegriffe oder Notrufknöpfe.

Einfachere Maßnahmen, wie die Erreichbarkeit von Lichtschaltern oder Steckdosen
können vergleichsweise unkompliziert umgesetzt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Komplexere Maßnahmen erfordern oft bauliche Eingriffe, wie den Abbau von Türschwellen für barrierefreie Zugänge
oder den Einbau von Treppenliften oder Einstiegshilfen im Badezimmer.
Bei Bedarf kann auch der Außenbereich entsprechend barrierefrei gestaltet werden.

Sonderfall: Gemeinschaftliches Wohnen 

Eine Besonderheit bei der Förderung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ist
das gemeinschaftliche Wohnen mehrerer pflegebedürftiger Senioren.
Wenn zum Beispiel beide Ihrer Eltern einen Pflegegrad haben und zu Hause gepflegt werden, sind beide förderberechtigt.

Der Zuschuss gilt maximal für vier Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben und gepflegt werden.
Damit liegt die Höchstgrenze für den Zuschuss bei 16.720 Euro (vier Anspruchsberechtigte à 4.180 Euro).
Wohnen mehr als vier Anspruchsberechtigte zusammen, wird der Zuschuss entsprechend auf die Versicherungsträger aufgeteilt.
Diese Regelung kommt insbesondere ambulanten Wohngruppen zugute.

Welche Voraussetzungen gibt es für den Zuschuss?

Die Grundvoraussetzung für den Zuschuss ist das Vorhandensein eines Pflegegrades.
Die Schwere der Pflegebedürftigkeit spielt keine Rolle – alle erhalten bis zu 4.180 Euro Zuschuss.
Die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden, sei es in der eigenen Wohnung, im eigenen Haus oder in einer Wohngemeinschaft.

Auch in Mietwohnungen oder Mietshäusern sind Verbesserungen möglich, sofern der Vermieter zustimmt.
Benachteiligung von Pflegebedürftigen oder Behinderten ist grundsätzlich untersagt.
Laut § 554a BGB darf der Vermieter den Umbau nicht ablehnen, wenn er erforderlich ist,
damit der Mieter weiterhin in seiner gewohnten Umgebung bleiben kann.

Mindestens eine dieser drei Kriterien muss erfüllt sein:

1. Die Maßnahmen ermöglichen die Pflege zu Hause.

2. Die Maßnahmen erleichtern die häusliche Pflege.

3. Die Maßnahmen fördern mehr Selbstständigkeit.

Ist der Zuschuss von 4.180€ mehrmals möglich?

Der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung kann unter bestimmten Umständen mehrmals gewährt werden.
Insbesondere dann, wenn sich die Pflegesituation (Änderung der Pflegestufe) verändert und weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Bei einer erneuten Antragstellung gelten die gleichen Regelungen wie beim ersten Antrag.
Es gibt jedoch zusätzliche Voraussetzungen:

1. Die Maßnahmen, die im Rahmen der zweiten Wohnumfeldverbesserung geplant sind, dienen der Unterstützung der häuslichen Pflege.

2. Eine erneute Durchführung ist erforderlich, da sich die Pflegesituation im eigenen Zuhause verändert hat.

3. Das Problem, das durch die Maßnahme gelöst wird, durfte bei der ersten Beantragung noch nicht bestanden haben.

Wofür kann der Zuschuss genutzt werden?

Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zielt darauf ab, das eigene Zuhause pflegegerecht und sicher zu gestalten,
einschließlich des gesamten Wohnbereiches und des Treppenhauses.
Auch Umbauten im Außenbereich wie Hauseingang, Hof oder Garten können damit finanziert werden,
solange sie die häusliche Pflege erleichtern oder ermöglichen.

Besonders das Treppenhaus stellt für viele Senioren eine Herausforderung dar,
da das Überwinden der Stufen Kraft kostet und ein Sturzrisiko birgt. Ein Treppenlift kann dieses Risiko minimieren,
indem er per Knopfdruck zwischen den Stockwerken hin und her fährt, selbst in engen Treppenhäusern.

Die Kosten für einen Treppenlift beginnen bei etwa 5.500 Euro und können je nach Treppenbeschaffenheit und Stockwerkanzahl variieren.
Bevor der Einbau erfolgt, ist es ratsam, ein unverbindliches Angebot inklusive Kostenvoranschlag einzuholen
und dieses zusammen mit einem formlosen Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei der Pflegekasse einzureichen.
Selbst in mehrstöckigen Treppenhäusern ist der Einbau problemlos möglich.

Der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung erleichtert die häusliche Pflege im Badezimmer, indem er es ermöglicht,
den hohen Wanneneinstieg um etwa 30 Zentimeter zu reduzieren. Dadurch bleibt ein entspannendes Vollbad weiterhin möglich.
Eine alternative Option ist der sichere Umbau der Wanne zur Dusche, wodurch nur noch eine geringe Restschwelle verbleibt,
was eine sichere sowie selbstständige Körperhygiene ermöglicht.

Die Kosten für eine Badewannentür beginnen bei 1.200 Euro, während ein Wannenumbau zur Dusche etwa 4.000 Euro kostet.
-> In beiden Fällen wird der Zuschuss von 4.180 Euro in der Regel die gesamten Kosten decken, so dass kein Eigenanteil verbleibt.

Die individuellen Maßnahmen können vielfältig sein. Mit der Förderung können unter anderem folgende Maßnahmen finanziert werden:

– Anpassung des Wohnraums an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen (z. B. rollstuhlgerechte Höhen, Haltegriffe, Treppenlifte).
– Umbauten, die in die Bausubstanz eingreifen und das Gebäude dauerhaft verändern (z. B. Umbau der Badewanne zur begehbaren Dusche).
– Ein Umzug in eine andere Etage oder eine barrierefreie Wohnung, wenn dies die Pflege ermöglicht oder erleichtert.
-> Bei Fragen dazu können Sie sich direkt an Ihre Pflegekasse wenden, um Möglichkeiten zur Bezuschussung eines Pflegeumzugs zu erfragen (auch als Seniorenumzug bekannt).